Vollnarkose Zahnarzt
Die Allgemeinanästhesie oder Vollnarkose (auch Narkose genannt) ist eine pharmakologisch herbeigeführte, vorübergehende und reversible Hypnose, Analgesie und Muskelentspannung. Zweck der Anästhesie ist es, vorübergehend die totale Bewusstlosigkeit mit Unterdrückung jeder Art von Sensibilität herbeizuführen. Ihr größter Anwendungsbereich betrifft die Chirurgie.
Unter Vollnarkose oder Allgemeinanästhesie versteht man eine Behandlung, die es dem einem chirurgischen Eingriff oder einer Operation unterzogenen Patienten ermöglicht, während der ärztlichen Behandlungen zu schlafen, um keinen Schmerz zu fühlen und sich nicht an alles zu erinnern, was geschieht. Die Allgemeinanästhesie wird gewöhnlich von intravenös eingespritzten Arzneimitteln oder eingeatmeten Gasen verursacht.
Der von der Allgemeinanästhesie verursachte Schlaf unterscheidet sich völlig vom regulären Schlaf. Das betäubte Gehirn behält keine Erinnerungen und spricht nicht auf die Schmerzzeichen an. Die Vollnarkose ist eine Technik, bei der der Patient völlig bewusstlos gemacht wird. Zudem erlaubt die Anästhesie die Gewährleistung der Analgesie (keine Schmerzwahrnehmung), der Amnesie (keine Erinnerung an den chirurgischen Eingriff) und der Muskellähmung (die Muskeln sind ohne Tonus und somit entspannt).
Die Allgemeinanästhesie wird gewöhnlich herbeigeführt und beibehalten, indem dem Patienten intravenös oder durch Einatmen bzw. auf beide Weisen Arzneimittel verabreicht werden.
Die Tiefe der Vollnarkose kann durch Zu- oder Abnahme der verabreichten Arzneimittel geändert werden. Am Ende der ärztlichen Behandlung verringert der Anästhesist fortlaufend die Tiefe der Anästhesie und fördert so das baldige Aufwachen, die Rückgewinnung des Bewusstseins und die vollständige Autonomie. Bevor Sie einer Anästhesiebehandlung unterzogen werden, müssen Sie sich einer Untersuchung des Anästhesisten unterziehen, der meistens auch derselbe Arzt ist, der sich im OP-Saal um Sie kümmert.
Die Vollnarkose wird auch bei Patienten, die eine angstvolle Unruhe vor dem Zahnarzt befällt, bei Phobie-Patienten (Zahnarzt-Phobie und Angst vor dem Zahnarzt) oder nicht kooperativen Patienten aber auch bei Kindern mit der Angst vor dem Zahnarzt und bei behinderten Patienten oder solchen mit motorischen Defiziten verwendet. Deshalb bietet die Praxis Daina die Möglichkeit, Eingriffe mit zahnärztlicher Anästhesie durchzuführen.
Unter Vollnarkose oder Allgemeinanästhesie versteht man eine Behandlung, die es dem einem chirurgischen Eingriff oder einer Operation unterzogenen Patienten ermöglicht, während der ärztlichen Behandlungen zu schlafen, um keinen Schmerz zu fühlen und sich nicht an alles zu erinnern, was geschieht. Die Allgemeinanästhesie wird gewöhnlich von intravenös eingespritzten Arzneimitteln oder eingeatmeten Gasen verursacht.
Der von der Allgemeinanästhesie verursachte Schlaf unterscheidet sich völlig vom regulären Schlaf. Das betäubte Gehirn behält keine Erinnerungen und spricht nicht auf die Schmerzzeichen an. Die Vollnarkose ist eine Technik, bei der der Patient völlig bewusstlos gemacht wird. Zudem erlaubt die Anästhesie die Gewährleistung der Analgesie (keine Schmerzwahrnehmung), der Amnesie (keine Erinnerung an den chirurgischen Eingriff) und der Muskellähmung (die Muskeln sind ohne Tonus und somit entspannt).
Die Allgemeinanästhesie wird gewöhnlich herbeigeführt und beibehalten, indem dem Patienten intravenös oder durch Einatmen bzw. auf beide Weisen Arzneimittel verabreicht werden.
Die Tiefe der Vollnarkose kann durch Zu- oder Abnahme der verabreichten Arzneimittel geändert werden. Am Ende der ärztlichen Behandlung verringert der Anästhesist fortlaufend die Tiefe der Anästhesie und fördert so das baldige Aufwachen, die Rückgewinnung des Bewusstseins und die vollständige Autonomie. Bevor Sie einer Anästhesiebehandlung unterzogen werden, müssen Sie sich einer Untersuchung des Anästhesisten unterziehen, der meistens auch derselbe Arzt ist, der sich im OP-Saal um Sie kümmert.
Die Vollnarkose wird auch bei Patienten, die eine angstvolle Unruhe vor dem Zahnarzt befällt, bei Phobie-Patienten (Zahnarzt-Phobie und Angst vor dem Zahnarzt) oder nicht kooperativen Patienten aber auch bei Kindern mit der Angst vor dem Zahnarzt und bei behinderten Patienten oder solchen mit motorischen Defiziten verwendet. Deshalb bietet die Praxis Daina die Möglichkeit, Eingriffe mit zahnärztlicher Anästhesie durchzuführen.
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